Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
§ 1 PROCONSULT führt Seminare zur Unterstützung des
Kunden durch. Art, Ort, Zeit und Umfang der Seminare sind im Seminarkalender
aufgeführt. PROCONSULT erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag
und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch
Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert
ist. PROCONSULT ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu
lassen.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie
von PROCONSULT schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche gilt für Änderungen
und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Anmeldungen und Datenspeicherung
Sie können sich telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail und im
Internet anmelden. Sie erhalten von PROCONSULT umgehend eine
Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Da die
Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die
Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihre Daten werden für interne
Zwecke (unter Einhaltung der DSGVO) elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die
Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der PROCONSULT mit Hilfe automatischer
Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt mit seiner Anmeldung die ausdrückliche
Zustimmung zur Verarbeitung der PROCONSULT im Rahmen vertraglicher
Beziehungen bekannt gewordenen
und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass PROCONSULT die aus der
Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne der DSGVO
für geschäftliche Zwecke innerhalb der PROCONSULT verwendet.
§ 3 Stornierung
Sie können Ihre Anmeldung bis 30 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei
stornieren. Bei einer Stornierung Ihrer Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor
Seminarbeginn bis einschließlich 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 50 %
der Seminargebühr. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag
des Seminarbeginns nicht mitgezählt. Danach, oder bei Nichterscheinen des
Seminarteilnehmers, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung.
Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa
bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder
kurzfristigem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden
wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen
Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind.
Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück.
Sie sind berechtigt, an Ihrer Stelle einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu
entsenden.
Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen, wobei eine
E-Mail genügt. Mündliche Stornierungen sind unwirksam. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei vorsätzlichen und grob
fahrlässigen Pflichtverletzungen der PROCONSULT.
§ 4 Gebühren
Die Gebühren für den Besuch unserer Seminare sind in Euro zu entrichten und
8 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die jeweiligen Gebühren
sind dem Seminarkalender zu entnehmen. Die Umsatzsteuer kommt zu den
Gebühren hinzu. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt
Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Bei Überschreitung der
Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. den §§ 286, 288 BGB in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins p.a. aus dem jeweils offen
stehenden Betrag zu berechnen.
§ 5 Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der
Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus, behalten wir
uns vor. Kein Teil der Seminarsunterlagen darf - auch auszugsweise - ohne
unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form - auch nicht für Zwecke
der internen Unterrichtsgestaltung - reproduziert, insbesondere unter
Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet
oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
§ 6 Haftung der PROCONSULT und der Teilnehmer
In
unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein
aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den
Schulungserfolg haften wir jedoch nicht. PROCONSULT haftet nicht für
Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Eine
Haftung der PROCONSULT auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dieser und der
vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung der PROCONSULT oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der
PROCONSULT beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für
sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
PROCONSULT oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der
PROCONSULT beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für die
Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten. Von Teilnehmern mitgebrachte
Datenträger dürfen nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden, es sein
denn, dieses ist ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart. Sollte der
PROCONSULT durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen,
behält sie sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
§ 7 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Sitz der PROCONSULT, derzeit Eschweiler, vereinbart. PROCONSULT ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
© Copyright 2015
Bilder: Thorben Wengert
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