Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Allgemeines


§ 1 PROCONSULT führt Seminare zur Unterstützung des Kunden durch. Art, Ort, Zeit und Umfang der Seminare sind im Seminarkalender aufgeführt. PROCONSULT erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. PROCONSULT ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von PROCONSULT schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Anmeldungen und Datenspeicherung


Sie können sich telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail und im Internet anmelden. Sie erhalten von PROCONSULT umgehend eine Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihre Daten werden für interne Zwecke (unter Einhaltung der DSGVO) elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der PROCONSULT mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt mit seiner Anmeldung die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der PROCONSULT im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen
und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass PROCONSULT die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne der DSGVO für geschäftliche Zwecke innerhalb der PROCONSULT verwendet.

§ 3 Stornierung

Sie können Ihre Anmeldung bis 30 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung Ihrer Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Seminarbeginn bis einschließlich 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 50 % der Seminargebühr. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgezählt. Danach, oder bei Nichterscheinen des Seminarteilnehmers, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück.
Sie sind berechtigt, an Ihrer Stelle einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu entsenden.

Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen, wobei eine E-Mail genügt. Mündliche Stornierungen sind unwirksam. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der PROCONSULT.


§ 4 Gebühren

 

Die Gebühren für den Besuch unserer Seminare sind in Euro zu entrichten und 8 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die jeweiligen Gebühren sind dem Seminarkalender zu entnehmen. Die Umsatzsteuer kommt zu den Gebühren hinzu. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. den §§ 286, 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins p.a. aus dem jeweils offen stehenden Betrag zu berechnen.

§ 5 Copyright

 

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus, behalten wir uns vor. Kein Teil der Seminarsunterlagen darf - auch auszugsweise - ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form - auch nicht für Zwecke der internen Unterrichtsgestaltung - reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
 
§ 6 Haftung der PROCONSULT und der Teilnehmer

In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haften wir jedoch nicht. PROCONSULT haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Eine Haftung der PROCONSULT auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dieser und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der PROCONSULT oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PROCONSULT beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PROCONSULT oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PROCONSULT beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für die Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden, es sein denn, dieses ist ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart. Sollte der PROCONSULT durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sie sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

 

Änderungen bedürfen der Schriftform.

Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Sitz der PROCONSULT, derzeit Eschweiler, vereinbart. PROCONSULT ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

 

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Bilder: Thorben Wengert

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